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FAQ EVR Rodaustromkunde

Infos zum Sharingangebot  Informationen zu Pay-as-you-book / Pay-as-you-drive über die App einsehen Wählen Sie ein Beliebiges Fahrzeug de...

Diese Woche aktualisiert

Infos zum Sharingangebot

Informationen zu Pay-as-you-book / Pay-as-you-drive über die App einsehen

  • Wählen Sie ein Beliebiges Fahrzeug des Anbieters aus

  • Scrollen Sie weiter runter

  • Tippen Sie unter Bedingungen auf “Festpreis oder Flexpreis"

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Welche Tarife werden angeboten? Gibt es eine Tarifübersicht

Bitte schauen Sie für weitere Informationen in die App. Die Preisangaben in der App sind immer verbindlich.

An welchen Standorten befinden sich die Sharing-Fahrzeuge?

2x Weiskirchen (Goetheplatz), 1x Hainhausen (Westendstraße 29; S-Bahnstation), 1x Jügesheim (Hintergasse 15; Rathaus), 1x Dudenhofen (Rheinstraße; S-Bahnstation), 1x Nieder-Roden (Frankfurter Straße 79), 1x Rollwald (Am Rollwald, Ortseingang)


Können die Sharing-Fahrzeuge an mehreren Standorten zurückgegeben werden oder müssen diese immer an der Abholstation zurückgegeben werden? (Free Floating oder Stationsbasiert)

Stationsbasiert: Zurückgeben wo abgeholt


Welche Rückgabebedingungen gelten für die Fahrzeuge? (z. B: Auto an zugehörigem Ladepunkt, Ladevorgang gestartet, Schlüssel-Chip, Lade- (&Park-)karte in der Halterung im
Handschuhfach)

Auto an Abholstation zurückbringen und immer einen Ladevorgang starten. Ladekarte und Schlüssel in Handschuhfach-Vorrichtung (CloudBoxx). Fenster geschlossen halten. Müll mitnehmen.


Welche Fahrzeuge sind an welchen Standorten verfügbar?

Wechselnd. Eingesetzte Modelle: Hyundai Kona, Cupra Born


Muss der Führerschein validiert werden? Wenn ja, wie kann dieser validiert werden?

Validierung muss halbjährlich erneuert werden. Fahrtantritt ist ohne Validierung nicht möglich.

Kostenlose und schnelle Führerscheinvalidierung direkt vor Ort:

Energieversorgung Rodau GmbH
Philipp-Reis-Straße 7
63110 Rodgau

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo., Di., Do. 13:00 – 16:00 Uhr
Mi. 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr


Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice:
06106 8296 - 8888

In welchen Ländern sind die Sharing-Fahrzeuge versichert?

Deutschland


Ist ein Zweitfahrer versichert? Wenn ja, welche Bedingungen muss dieser erfüllen?

Ja. Siehe Auszug AGB: (Mind. 25 Jahre und Führerschein Klasse B)

§ 2 Fahrtberechtigung

2.1 Fahrtberechtigt sind natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die einen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben. Für die Nutzung der Fahrzeuge muss der KUNDE im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Für die Nutzung der Fahrräder ist keine
Fahrerlaubnis erforderlich.

2.2 Das Mindestalter für das eCarsharing beträgt fünfundzwanzig (25) Jahre, für das eFahrradsharing einundzwanzig (21) Jahre.

2.3 Das Fahrzeug darf mit Zustimmung und in Anwesenheit des KUNDEN von einer anderen Person im Zuge einer privaten, unentgeltlichen Überlassung geführt werden. Auch das Fahrrad darf mit Zustimmung des KUNDEN von einer anderen Person geführt werden. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und sofern erforderlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind sowie das nach § 2 Pkt. 2.2 zu erfüllende Lebensjahr vollendet haben. Der KUNDE hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der KUNDE muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug bzw. das Fahrrad gelenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften).

Weitere Hinweise zum Fahrzeug ohne Schlüssel / Wenn die Kunden den Schlüssel nicht finden:

Cupra Born/ VW ID.3: Seit dem 02.06.2025 befindet sich kein physischer Autoschlüssel mehr im Handschuhfach. Das Öffnen und Verschließen während der Nutzung, erfolgt über die Funktion "Zwischenstopp" in der MOQO-App. Hierzu einfach die laufende Buchung in der App aufrufen und "Zwischenstopp" auswählen, wenn Sie das Fahrzeug während Ihrer Buchung verlassen wollen - z. B. wenn Sie einkaufen oder zum Arzt gehen.


Hyundai Kona: Hier bleibt alles wie gewohnt: Sie finden auch weiterhin einen physischen Schlüssel im Handschuhfach, mit dem das Fahrzeug bei einer Fahrtunterbrechung verschlossen werden kann.

Infos zum Ladevorgang

Wie wird das Ladekabel angeschlossen?

Ladekabel dem Fahrzeug entnehmen (i.d.R. Kofferraum), Ladekabel ("dickes Ende") mit Auto und Ladestation ("dünnes Ende") verbinden


Wie wird der Ladevorgang gestartet?

Ladekarte dem Handschuhfach entnehmen (Vorrichtung, in der auch der Schlüssel zu Fahrtbeginn steckte), Ladekarte an das RFID-Feld halten (graues Feld ganz oben; gekennzeichnet mit "RFID" und einem Aufkleber), der Ladevorgang startet, wenn man das Verriegeln des Ladekabels hört und das Licht der Ladestation auf "blau" springt. Grünes blinken/ leuchten signalisiert noch keinen Ladevorgang. Ladekarte solange an die Station halten, bis das Licht wirklich dauerhaft blau leuchtet.


Wie wird der Ladevorgang beendet?

1. RFID-Karte vor den Sensor halten (schaltet von blau auf grün)
2. Klicken signalisiert Entriegeln des Ladekabels
3. Ladevorgang ist beendet und das Ladekabel kann entfernt werden
(4. Beendung der Buchung: Erfolgt über Verrigeln in der App. Dazu muss insbesondere das Kriterium "Fahrzeug am richtigen Stellplatzt" erfüllt sein. D.h.: Das Fahrzeug wird nach der Buchung IMMER an der Heimatladesäule, also der in Moqo hinterlegten Adresse, abgegeben! Unabhängig davon, ob eine Ladesäule belegt oder defekt ist. Sollte der Stellplatz an der Säule durch Fremdparker belegt sein, ist das Fahrzeug direkt daneben abzugeben!)

ACHTUNG: Teilweise lösen sich die Ladekabel trotz Entriegelung der Ladesäule nicht vom Auto. Grund dafür kann ein Problem bei der Signalübermittlung sein. Um dieses zu beheben, muss der Kunde am Schlüssel des Fahrzeuges auf "Aufschließen" bzw. das offene Schloss drücken. Die Zentralverriegelung sollte nun abgeschaltet sein und das Ladekabel problemlos abgesteckt werden können.


Wie wird das Ladekabel abgeschlossen?

1. Ladevorgang beenden
2. Ladekabel von der Säule lösen
3. Ladekabel vom Fahrzeug lösen

ACHTUNG: Teilweise lösen sich die Ladekabel trotz Entriegelung der Ladesäule nicht vom Auto. Grund dafür kann ein Problem bei der Signalübermittlung sein. Um dieses zu beheben, muss der Kunde am Schlüssel des Fahrzeuges auf "Aufschließen" bzw. das offene Schloss drücken. Die Zentralverriegelung sollte nun abgeschaltet sein und das Ladekabel problemlos abgesteckt werden können.


An welchen Ladestationen können die Ladekarten verwendet werden?

Maingau Energie GmbH, EVR (Energieversorgung Rodau), Entega, Mainova, Innogy, uvm.
Eine genau Übersicht erhalten Kunden in der 'Maingau Autostrom'-App. Die Registrierung mit Angabe von Kredit-Bankkarte ist zwar möglich aber für die bloße Übersicht NICHT von Nöten.


Welche Karten befinden sich im Fahrzeug? (Art der Karte, Kartenanbieter, evtl. PIN)

Autostrom (ehemals EinfachStromLaden) Karten der Maingau Energie GmbH. Ein PIN ist nicht notwendig.


Wie wird die jeweilige Karte angewendet?

"1. Befindet sich im Handschuhfach neben dem Schlüssel

2. Zum Laden wird sie vor den Sensor der Ladesäule gehalten, um den Ladevorgang zu starten// Zum Beenden des Ladens wird sie vor den Sensor der Ladesäule gehalten, um den Ladevorgang zu beenden

3. Nach Benutzung ist sie unverzuüglich zurück in das Handschuhfach zu legen"

Infos zu Unfall uns Schadensmeldung

Wie ist bei einem Unfall oder einer Panne vorzugehen?

Unfall:
- Es ist immer und in jedem Fall die Polizei sowie der Moqo Kundenservice zu informieren
- Bei weiteren involvierten Personen sind die Daten inkl. Versicherung etc. aufzunehmen und an die Maingau Energie GmbH weiterzuleiten

Siehe Anhang AGB:
§ 13 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

13.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der KUNDE verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum,
außer dem Fahrzeug bzw. Fahrrad zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der KUNDE kein Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Der KUNDE darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet werden konnte.

13.2 Der KUNDE ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Die schriftliche
Schadensmeldung des KUNDEN hat innerhalb von 7 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem KUNDEN in Rechnung stellen.

13.3 Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der KUNDE die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem KUNDEN alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu berechnen. Der Anbieter kann dem KUNDEN für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom KUNDEN teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktuellem Preisblatt berechnen, soweit der KUNDE dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13.4 Die Haftung für Gepäck im Fahrzeug wird vom Anbieter nicht übernommen.


Befinden sich weitere Infos für den Nutzenden im Fahrzeug (z.B. How to Guide)? Wenn ja, wo kann der Nutzer diese finden?

1!. Die Fahrzeuge sind IMMER, ohne Ausnahme, an der bei Moqo hinterlegten Heimatladesäule abzugeben! Ist die Säule defekt oder durch einen Fremdparker belegt, ist bei der Abgabe ein Foto inkl. "Parkplatz belegt"-Meldung anzuhängen. In diesem Falle muss das Fahrzeug auf einem anderen Stellplatz des hinterlegten Heimatparkplatzes bzw. in unmittelbarer Nähe zur Heimatladesäule abgegeben werden. Es ist NICHT zulässig, dass Fahrzeuge an einer anderen Ladesäule abgegeben werden, unabhängig davon, ob sich ein Kunde bei Moqo meldet oder nicht! Sollte ein Kunde das Fahrzeug häufiger am falschen Ort abgeben, behält sich die EVR vor den Kunden zu sperren und ihm die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

2!. Die maximale Buchungsdauer beträgt 5h und ist unbedingt einzuhalten.

3. Generell sind verspätete Buchungsbeendungen dem Moqo Kundenservice mitzuteilen und nur mit triftigen Grund (bspw. Panne, Unfall, Stau, o.ä.) zulässig. Sollte eine bewusste, mehrfache Überziehung der gebuchten Buchungsdauer stattfinden, behält es sich die Maingau Energie GmbH vor Kunden zu sperren.

4. Bei der Nutzung unserer Carsharing-Fahrzeuge gilt eine Alkohol-Grenze von 0,0‰.

5. In unseren Fahrzeugen gilt striktes Rauch- und Tierverbot. Verunreinigungen durch Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches müssen in schlimmen Fällen durch eine Sonderreinigung unseres Dienstleisters beseitigt werden und können dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt werden.

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